Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren können auch dann als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn das Verfahren wegen eines strafbaren Kommentars in den sozialen Medien eingeleitet wurde. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 17.06.2021 entschieden (14 K 997/20).
Anwaltskosten wegen strafbarem Facebook Kommentar können Werbungskosten sein
12. Oktober 2021 12. Oktober 2021