Anwaltskosten wegen strafbarem Facebook Kommentar können Werbungskosten sein

12. Oktober 2021

Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren können auch dann als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn das Verfahren wegen eines strafbaren Kommentars in den sozialen Medien eingeleitet wurde. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 17.06.2021 entschieden (14 K 997/20).

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