Hamburg/Berlin (DAV). Der Mieter kann bei der Vorlage der Nebenkostenabrechnung verlangen, in die Belege zu dieser Abrechnung Einsicht zu nehmen. Nur so kann der Mieter kontrollieren, ob in der Betriebskostenabrechnung auch die tatsächlichen Ausgaben und Kosten berücksichtigt wurden. Denn grundsätzlich gilt auch hier, dass keine Buchung ohne Beleg vorgenommen werden kann.
Wenn Unterlagen eingesehen werden, dann bitte das Original
20. Oktober 2021 14. Oktober 2021