Haftstrafe wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

3. November 2026

Das Urteil des Landgerichts Aurich vom 12.02.2026 gegen einen heute 40-jährigen Mann aus Leer ist rechtskräftig (Az. 11 KLs 31/24). Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 13.08.2026 die ausgeurteilte Haftstrafe bestätigt (Az. 7 StR 38/26).

Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich hatte den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 12 Fällen schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Gegen diese Entscheidung hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Im Rahmen des Revisionsverfahrens änderte der Bundesgerichtshof das landgerichtliche Urteil lediglich hinsichtlich der Einziehungsentscheidung im geringen Umfang ab. Im Übrigen ergab die Nachprüfung durch den Bundesgerichtshof jedoch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. In der Folge verwarf der Bundesgerichtshof die weitergehende Revision des Angeklagten. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Quelle: Landgericht Aurich


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