Der Antragsteller ist bei den Kommunalwahlen 2025 in den Rat der Stadt Stolberg gewählt worden. Nachdem bei der Stadt Hinweise auf das fehlende durchgängige Bestehen eines Wohnsitzes in Stolberg eingingen, stellte der Rat der Stadt mit Beschluss vom 22. September 2026 fest, dass der Antragsteller seinen Sitz in diesem verloren hat und traf die Entscheidung, den Antragsteller bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Sitzverlustbeschluss von der weiteren Tätigkeit im Rat auszuschließen.
Keine Weiterarbeit im Stolberger Rat für AfD-Mitglied
3. November 2026 3. November 2026