Das Urteil des Landgerichts Aurich vom 12.02.2026 gegen einen heute 40-jährigen Mann aus Leer ist rechtskräftig (Az. 11 KLs 31/24). Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 13.08.2026 die ausgeurteilte Haftstrafe bestätigt (Az. 7 StR 38/26).
Haftstrafe wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
8. November 2026 3. November 2026