Urteil wegen vorsätzlichen Vollrauschs und Bedrohung rechtskräftig

3. November 2026

Das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts vom 7. Mai 2026 (Az. 11 Ks 13/25) gegen eine heute 65-jährige Angeklagte ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die gegen das Urteil eingelegte Revision der Angeklagten mit Beschluss vom 6. Oktober 2026 als unbegründet verworfen (Az. 7 StR 98/26).

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