Köln/Berlin (DAV). Schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. So entschied das Verwaltungsgericht Köln am 24.11.2020 (AZ: 7 K 8560/18 und weitere).
Anspruch schwerkranker Menschen auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung?
2. Oktober 2021 1. Oktober 2021