Osnabrück/Berlin (DAV). Ein Jagdaufseher, der sich bei der Reparatur eines Hochsitzes verletzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Dies folgt aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Osnabrück vom 24. September 2020 (AZ: S 17 U 193/18). Der Jagdaufseher arbeitet wie ein Arbeitnehmer.
Jagdaufseher ist bei Hochsitzreparatur gesetzlich unfallversichert
6. Oktober 2021 5. Oktober 2021