Celle/Berlin (DAV). Bahnübergänge ohne Schranken sind verlockend – besonders für diejenigen, die noch schnell vor dem Zug überqueren. Aber Vorsicht: Wer das Rot ignoriert, riskiert viel. Selbst wenn es glimpflich abgeht, drohen Geldbuße und Fahrverbot. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 31. Januar 2019 (AZ: 3Ss (OWi) 14/19).
Wartepflicht am Bahnübergang
29. Juli 2019 28. Juli 2019