Das darf er schon – aber er darf grundsätzlich nicht erwarten, dass Sie darauf reagieren. Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist ausdrücklich festgelegt, dass der Urlaub der Erholung dient, denn laut § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Darf mein Chef mich im Urlaub anrufen oder mir Mails schicken?
11. Juli 2019 9. Mai 2024