München/Berlin (DAV). Wer geblitzt wird, muss zahlen. Ab dem dritten Tempoverstoß handelt man mit Vorsatz, und dies macht die Sache dann noch teurer. Dies hat das Amtsgericht München am 1 März 2019 (AZ: 953 OWi 435 Js 216208/18) entschieden und den Verkehrssünder zu einer Gesamtgeldbuße von 1.504 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt.
Elf Mal geblitzt in einer Stunde
16. Juli 2019 15. Juli 2019