Elf Mal geblitzt in einer Stunde

15. Juli 2019

München/Berlin (DAV). Wer geblitzt wird, muss zahlen. Ab dem dritten Tempoverstoß handelt man mit Vorsatz, und dies macht die Sache dann noch teurer. Dies hat das Amtsgericht München am 1 März 2019 (AZ: 953 OWi 435 Js 216208/18) entschieden und den Verkehrssünder zu einer Gesamtgeldbuße von 1.504 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt.

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BSG zur Vergleichsraumbildung

15. Juli 2019

Als das BSG das Konstrukt Vergleichsraum schuf, ohne es zu definieren, eröffnete es nicht nur den unteren sozialgerichtlichen Instanzen die Möglichkeit willkürlich – auch mithilfe von Gutachten und (sic!) einer falsch verstandenen „Methodenvielfalt“ – Vergleichsräume festzulegen, sondern es schuf damit insbesondere ein verfassungsrechtliches Problem.

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