München/Berlin (DAV). Wer auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall Anspruch erhebt, muss Eigentümer des Fahrzeugs sein. Es gibt zwar eine so genannte Eigentumsvermutung, jedoch ist diese nicht zwingend. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 21. September 2018 (AZ: 10 U 1502/18).
Schadensersatz nach Verkehrsunfall – wer darf klagen?
7. Juli 2019 26. Juni 2019