Die Wesentlichkeit der Blendwirkung von Dachpfannen ist nicht schematisch, sondern nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Dazu ist im Regelfall die Durchführung eines Ortstermins erforderlich. Dies hat der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 09.07.2019 entschieden.
Blendwirkung von Dachpfannen
26. Juli 2019 25. Juli 2019