Upskirting: nur die Spitze des Eisbergs. Das Fotografieren unter den Rock von Personen, die damit nicht einverstanden sind (sogenanntes Upskirting), ist nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland keine Straftat, sondern wird lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Upskirting – Fotografieren unter den Rock
12. Juli 2019 11. Juli 2019