Buslinienverkehr führt zur Erhöhung des Gemeindeanteils beim Straßenausbau

11. Juli 2019

Im Rahmen der Erhebung von Ausbaubeiträgen müssen Gemeinden bei der Festlegung ihres Eigenanteils für Ausbaumaßnahmen einen Buslinienverkehr dem Durchgangs- und nicht dem Anliegerverkehr zurechnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer Klage gegen einen Bescheid über die Erhebung von Vorausleistungen auf den Ausbaubeitrag statt.

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