Kein Beihilfeanspruch für Fahrtkosten zu ambulanten Maßnahmen

8. Juli 2019

Beamte des Landes Rheinland-Pfalz haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfe für Fahrten zu ambulanten Behandlungen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Der Kläger, ein Landesbeamter, hatte sich Ende des Jahres 2017 im Anschluss an eine Hüftoperation mit stationärem Krankenhausaufenthalt einer ambulanten physiotherapeutischen Behandlung unterzogen.

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