Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 30. Juli 2019 (5 K 2332/17) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der mit seinen Eltern eine sog. „Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen“ vereinbart, aber die Übernahme von Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim ausschließt, keinen vollen Sonderausgabenabzug für die zugesagten Versorgungsleistungen erhalten kann, weil die Leistungen in einem solchen Fall nicht als sog. dauernde Last (= voller Sonderausgabenabzug), sondern nur als Rente (= Sonderausgabenabzug nur in Höhe des Ertragsanteils) qualifiziert werden können.
Monat: August 2019
1. September 2019 … das Ende Brandenburger Zwangsarbeit?
Wohl kaum, denn wer einerseits Milliarden Euros unterm Deckmantel von Subventionshilfen in Firmen stopft, der wird anderseits auch gefordert, für „Billigslöhner“ zu sorgen und sich dem System beugend zum Handlanger asozialer Gesamtpolitik zu machen. Strukturwandel – nennt man dies beschönigend dann und sieht tatenlos zu, wie sich die Strukturen seit Regierungsbeginn auflösen bzw. in Feuer und Rauch aufgehen.
Räumung der Wohnung – seelische Belastung des Mieters ist maßgeblich
München/Berlin (DAV). Manchmal ist die Räumung einer Wohnung mit mehr verbunden als den üblichen Umständen, wie neuer Anschrift, Umzugskosten und einer neuen Nachbarschaft. Bei manchen Menschen stellt der Verlust der Wohnung das Ende einer Abwärtsspirale dar, die mit finanziellen, persönlichen und vielleicht auch gesundheitlichen Problemen einhergeht.
Aufnäher an Polizeiuniformen
Maklercourtage kann entfallen
Koblenz/Berlin (DAV). Eine wesentliche Herausforderung bei der Tätigkeit als Immobilienmakler ergibt sich aus der Tatsache, dass zwischen zwei Seiten vermittelt werden muss. Zum einen möchte der Verkäufer möglichst viel Gewinn erzielen, der Erwerber dahingegen ein möglichst gutes Geschäft machen und der Makler verdient sein Geld nur dann, wenn ein Vertrag tatsächlich zustande kommt.
Gewalt gegen Jobcenter-Mitarbeiter – Hausverbot
Zweitlotterien sind keine Lotterien
Sogenannte Zweitlotterien sind keine Lotterien im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages; es handelt sich bei ihnen vielmehr um Wetten, weshalb sie nicht im Internet angeboten werden dürfen. „Zweitlotterien“, bei denen gegen Entgelt auf den Ausgang von Ziehungen der Lotterien staatlicher Lotterieanbieter getippt wird, sind keine Lotterien im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages.
Kindergeldbescheid – Fristverlängerung bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung
Kiel/Berlin (DAV). Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Kindergeldbescheid muss richtig sein und alle wesentlichen Angaben enthalten. Ist sie so unvollständig oder missverständlich gefasst, dass hierdurch die Möglichkeit, die Frist einzuhalten, gefährdet erscheint, kann man auch noch später dagegen vorgehen.
Zahl der BAföG-Studenten auf Zehnjahrestief
Nichteheliche Mutter – Betreuungsunterhalt auch bei neuer Partnerschaft
Frankfurt a.M./Berlin (DAV). Geht eine nichteheliche Mutter eine neue Partnerschaft ein, verliert sie deswegen nicht den Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Sie wird vom Gesetz anders behandelt als die eheliche Mutter. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main am 3. Mai 2019 (AZ: 2 UF 273/17).
Niedergang des sozialen Wohnungsbaus muss aufgehalten werden
Eindeutige Mutterschaft gewährleistet
Eine Abkehr vom Verbot der Eizellspenden ist nach Angaben der Bundesregierung nicht geplant. Durch das im Embryionenschutzgesetz verankerte Verbot solle im Interesse des Kindeswohls die eindeutige Mutterschaft gewährleistet werden, heißt es in der Antwort (19/12407) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12039) der FDP-Fraktion.
Kürzung von Asylbewerberleistungen verfassungsgemäß
Fristlose Kündigung wegen gefälschter Pflegedokumentation
Unfallversicherungsschutz auch an einem Probetag
Hau-ab-Gesetz ist rechtskräftig
Menschenrechtspolitische Schande – Hau-Ab-Gesetz rechtskräftig. „Das ‚Hau-ab-Gesetz‘ ist rechtskräftig. Seehofers Horrorkatalog umfasst unter anderem eine maßlose Ausweitung der Abschiebehaft, das Aushungern von unter die Dublin-Regelung fallenden Schutzsuchenden und die Einführung einer Duldung zweiter Klasse.