Neubau muss mit seiner Größe zur Umgebung passen

7. August 2019

Ein Wohngebäude fügt sich nur dann mit seinen Maßen in die Umgebungsbebauung ein, wenn es seiner Dimension nach mit dort vorhandenen Baulichkeiten vergleichbar ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Die Bauherren beantragten eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes mit sieben Wohneinheiten.

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