Ein als Mietwagen genutzter Pkw darf beim Verkauf nicht als „Werkswagen“ deklariert werden. Unter den Begriff „Werkswagen“ fallen nur Fahrzeuge eines Automobilherstellers, die entweder im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine gewisse Zeit genutzt und dann auf dem freien Markt wiederverkauft werden.
Ein Mietwagen ist kein Werkswagen
13. August 2019 13. August 2019