Arbeitgeber erhalten Eingliederungszuschuss für Beschäftigung Schwerbehinderter

13. August 2019

Mannheim/Berlin (DAV). Arbeitgeber erhalten vom Jobcenter einen Zuschuss, wenn sie schwer vermittelbare Mitarbeiter beschäftigen. Dazu gehören Langzeitarbeitslose und Schwerbehinderte. Dabei kann das Jobcenter bis zu 70 % des Gehalts übernehmen, in bestimmten Fällen bis zu acht Jahre lang.

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