Mannheim/Berlin (DAV). Arbeitgeber erhalten vom Jobcenter einen Zuschuss, wenn sie schwer vermittelbare Mitarbeiter beschäftigen. Dazu gehören Langzeitarbeitslose und Schwerbehinderte. Dabei kann das Jobcenter bis zu 70 % des Gehalts übernehmen, in bestimmten Fällen bis zu acht Jahre lang.
Arbeitgeber erhalten Eingliederungszuschuss für Beschäftigung Schwerbehinderter
14. August 2019 13. August 2019