Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 17.06.2019 entschieden (Az. L 20 SO 479/17). Nachdem der Kläger erfolgreich von dem beklagten SGB XII-Träger die Übernahme seiner tatsächlichen Unterkunftskosten erstritten hatte, legte er gegen den Umsetzungsbescheid Widerspruch ein, weil der ausgewiesene Nachzahlungsbetrag nicht verzinst war.
Monat: September 2019
Erstellung von dienstlicher Beurteilung durch Konkurrentin unzulässig
Schiedsstellen dürfen keinen pauschalen Gewinnzuschlag für Pflegeeinrichtungen festsetzen
Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat die Aufhebung eines – schon von der Vorinstanz beanstandeten – Schiedsspruchs bestätigt, der die Festsetzung von Vergütungen und Entgelten einer Pflegeeinrichtung zum Gegenstand hatte (Urteil zu Aktenzeichen B 3 P 1/18 R).
Segway – Fußgänger haben Vorrang
Tritt gegen Auto kann teuer werden
Ein Mensch hält kein Auto auf
Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder
Wer das Gelände seines Sportvereins instand hält, ist nur unter besonderen Umständen wie ein Arbeitnehmer versichert. Wo die Grenze zur üblichen Vereinsarbeit verläuft, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.
AfD fordert längeren ALG-I-Bezug
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/13520), das Arbeitslosengeld I neu zu gestalten. Sie bezeichnet es darin als einen Akt der sozialen Gerechtigkeit, Menschen länger finanziell zu unterstützen, die seit zehn oder 20 Jahren ununterbrochen berufstätig waren und arbeitslos werden.
Keine Fahrverbote für Oldtimer geplant
Grundrente – Streit auf dem Rücken der Ärmsten
Keine Feststellung der preußischen Staatsangehörigkeit durch deutsche Behörde
Die 9. Kammer hat am 20. September 2019 die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen, der festgestellt haben wollte, dass er Staatsangehöriger des „Bundesstaates Königreich Preußen“ sei; sollte das nicht möglich sein, wollte er feststellen lassen, dass er deutscher Staatsangehöriger sei, und einen entsprechenden Nachweis ausgestellt haben.
Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch
Ein Lehrer hat keinen Anspruch auf Entfernung von Bildern seiner Person aus einem Schuljahrbuch, wenn er sich freiwillig bei einem entsprechenden Fototermin hat ablichten lassen und das Foto im dienstlichen Bereich in einer unverfänglichen, gestellten Situation aufgenommen worden ist. Die entsprechende Klage eines Lehrers wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab.
Keine weitere Förderung einer Hörgeschädigten für eine zweite Ausbildung
Die Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die bestmögliche Ausbildung zu finanzieren, sondern nur eine zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendige Ausbildung. Deshalb hat es das Sozialgericht Osnabrück in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, die Bundesagentur vorläufig zur Kostenübernahme für eine (zweite) Ausbildung einer erheblich hörgeschädigten Antragstellerin zur Erzieherin zu verpflichten (Aktenzeichen S 43 AL 68/19 ER).
Mit leerem Magen lässt es sich schlecht lernen
LINKE fordert kostenloses Essen für Kinder. „Mit leerem Magen lässt es sich schlecht lernen. Allen Kindern sollte deshalb in der Mittagspause ein gesundes Essen zur Verfügung gestellt werden, unabhängig von der Größe des Geldbeutels der Eltern“, erklärt Amira Mohamed Ali, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, zum heutigen Tag der Schulverpflegung.
Minister Heil versucht die Löcher im bröckelnden Putz zu stopfen
Viel heiße Luft, wenig Verbesserung bei Heils „Arbeit von morgen“-Vorschlägen. „Minister Heil versucht mit seinen Vorschlägen für die ‚Arbeit von morgen‘ die Löcher im bröckelnden Putz zu stopfen, anstatt für die Beschäftigten ein verlässliches Fundament zu schaffen. Im digitalen Wandel hat die Regierung einen klaren Schutzauftrag, gute Arbeitsbedingungen zu sichern und soziale Sicherheit zu gewährleisten.
Kommentierte Gerichtsentscheidungen – Teil 16
BSG, Urteil vom 4. April 2019 (B 8 SO 11/17.R). Für Leistungen zur Eingliederungshilfe körperlich oder geistig behinderter Kinder und Jugendlicher folgt aus § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII eine gegenüber Leistungen nach dem SGB VIII vorrangige Obliegenheit des zuständigen Sozialhilfeträgers unabhängig davon, welche Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und § 1 DVO nach § 60 SGB XII im Vordergrund steht und ob für die konkrete Maßnahme eine Behinderung oder ein Erziehungsdefizit in der Herkunftsfamilie ursächlich war.