Keine Feststellung der preußischen Staatsangehörigkeit durch deutsche Behörde

24. September 2019

Die 9. Kammer hat am 20. September 2019 die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen, der festgestellt haben wollte, dass er Staatsangehöriger des „Bundesstaates Königreich Preußen“ sei; sollte das nicht möglich sein, wollte er feststellen lassen, dass er deutscher Staatsangehöriger sei, und einen entsprechenden Nachweis ausgestellt haben.

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