Schadensersatz und Schmerzensgeld bei über Radweg gespannter Slackline

13. September 2019

Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer ein Seil, Band oder Ähnliches über einen Radweg spannt, haftet bei einem Unfall voll auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies gilt auch für das Sportband Slackline. Man darf nicht damit rechnen, dass Radfahrer automatisch das drei bis fünf Zentimeter breite Band erkennen.

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