Dortmund/Berlin (DAV). Negative Auswirkungen auf den Beruf können dazu führen, von einem Fahrverbot abzusehen. Stattdessen wird dann die Geldbuße erhöht. Geht es jedoch lediglich um einen Nebenjob, liegt eine „berufliche Härte“ in der Regel nicht vor, so dass das Fahrverbot nicht wegfällt.
Absehen vom Fahrverbot wegen Nebentätigkeit?
2. September 2019 1. September 2019