Restauratoren sind keine Handwerker – Tarifvertrag gilt nicht

4. September 2019

Frankfurt/Berlin (DAV). Ein Restaurator mit akademischer Ausbildung übt mit seinem Betrieb kein Handwerk aus. Daher fällt er auch nicht unter die Tarifverträge für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Voraussetzung ist, dass seine Arbeitsweise durch ein wissenschaftlich-kunsthistorisches Herangehen geprägt ist.

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