Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass aggressiv gewalttätiges Verhalten im Jobcenter ein Hausverbot nach sich ziehen kann. Mit der Entscheidung hat das Gericht die Grenze zwischen schwierigen Besuchern und Störern präzisiert.
Gewalt gegen Jobcenter-Mitarbeiter – Hausverbot
27. August 2019 27. August 2019