Nichteheliche Mutter – Betreuungsunterhalt auch bei neuer Partnerschaft

25. August 2019

Frankfurt a.M./Berlin (DAV). Geht eine nichteheliche Mutter eine neue Partnerschaft ein, verliert sie deswegen nicht den Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Sie wird vom Gesetz anders behandelt als die eheliche Mutter. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main am 3. Mai 2019 (AZ: 2 UF 273/17).

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