Teilhabechancengesetz … Hartz IV entmündigter Sklavenhandel

6. Oktober 2021

Unter den Augen des Bundesverfassungsgericht – welches noch immer nicht zu der Problematik einer Menschenwürde und dessen Existenzminimums, sowie zur Thematik des § 31 SGB II sich geäußert hat, obwohl sie dies schon 2010 selbst beschieden hatten – geht die Armutsindustrie derweil massiv gegen die Hartz IV Betroffenen vor. Die Verhandlung am 15.01.2019 hätte eigentlich nach 5 Minuten als erledigt abgehakt werden können … nun leiden Millionen Menschen weiterhin unter den Quälereien der Jobcenter. Welche Hintergründe die Änderungen am § 16 SGB II haben könnten, zeigt der Sozialticker an einem Beispiel des neuen Teilhabechancengesetzes.

Schritt 1 … die Auswahl der Kandidaten

Der erste Schritt ist immer schwer, aber für das Jobcenter denkbar einfach. Per Weisung § 16i und 16e SGB II, wird die Schublade wohl weit aufgezogen und all die „Überflüssigen“ kommen per sanktionsbeschwerter Vorladung nach § 31 SGB II gerne zur anberaumten „Fleischbeschau“ ins zuständige Jobcenter bzw. werden direkt zum neuen „Herrchen“ bestellt. Dort werden sie dann entgegen ihrem Willen begutachtet und verwendbar auserwählt, um beugend und in späterer Zukunft abrufbar – sich zu jeglicher Beschäftigung hinzugeben. Dies kann übrigens überall und alles sein … dazu später mehr.

Schritt 2 … die Entrechtung und Entmündigung

Die Jobcenter führen im zweiten Schritt und unter Androhung des § 31 SGB II – und nach Auswahl des selektierten frischen und potenziellen „Sklavenmaterials“ – nicht nur dem neuen „Herrchen“ in späterer zweijähriger Vollsubvention (… und wer sonst noch alles sich einen halten möchte) zu, sondern beleben auch die vom Bundesrechnungshof bereits gerügten Maßnahmeträger und dessen Sinnloskurse neu, indem diese dem eigentlichen „Sklavenvertrag“ vorgeschaltet werden. Die Rolle der „Maßnahmeträger“ wird erst später deutlicher, zu dessen Wirken wir noch kommen. Angebliche Arbeitgeber, welche sich nur auf 2 Jahre einlassen, signalisieren bereits schon ihre Abneigung zum Sklaven, denn sie möchten den „Sklaven“ nur parken und nicht kaufen. Win-Win-Win.

Alles geschieht bis dahin noch unter dem Deckmantel einer angeblichen „Eingliederung nach § 16 e,i SGB II“… dem ach so tollen neuen „GROKO-Teilhabechancengesetz“. Dies ist aber nie das Ziel gewesen. Um das eigentliche Ziel zu erreichen, ist das Werkzeug der vielseitigen (EGV) Eingliederungsvereinbarung von Nöten … Insider wissen, wie damit millionenfach die Betroffenen erpresst, bedrohend und genötigt werden können und so werden – „noch unwillige Hartz IV Sklaven“ per Verwaltungsakt dem späteren „Herrchen“ zwangsweise zugeführt. Gegenwehr ist bereits zwecklos, oder führt direkt per § 31 SGB II in den vorgesehenen Hungertod durch Aufsummierung der Sanktionen.

Politiker reden vom 1. Arbeitsmarkt – Jobcenter wandeln dies zur Beschäftigungsmaßnahme … warum?

Ein Mitspracherecht oder gar der Glaube an die geltenden Grundrechte, sind in dieser Phase bereits aberkannt worden. Und das müssen sie auch. Auch jegliche Vertragsrechte sind außer Kraft … und da auch kein Mitspracherecht mehr für „Hartz IV Sklaven“ besteht, ist dieser nun vorbereitet für den „Sklavenmarkt“.

Ab diesem Punkt ist nur noch „gehorchen“ angesagt und bei jeglicher Zuwiderhandlung, kommt in aufsummierter Sanktion nach dem § 31 SGB II – der zuvor genannte Absturz bis zum Tode. Sie sind nun keine Menschen mehr, sondern nur noch „williges Arbeitsvolk mit mehreren Nummern am Ohr“.

Schritt 3 … die Zuweisung

Dazu ist in der vorgeschalteten Entrechtungsphase der entsprechende Grundstein gelegt, die Vertragsrechte bereits außer Kraft gesetzt … und in Fortführung (und unter ständiger Bedrohung des § 31 SGB II) die Abgabe von Willenserklärungen als Unterschrift beim Bildungsträger, der EGV und sonstige Schriften erpresst worden. Seine Würde und Seele – abgegeben und mit steter Angst behaftet bereit, jeglicher Aufforderung nachzukommen.

Interessant dabei, ist auch der Termindruck der Politiker und erinnert an „Zurück in die Zukunft“, die solche „Sklaven“ nicht mehr haben. Sollte das Bundesverfassungsgericht den § 31 SGB II verbieten, dann sind willenlos gestellte „Sklaven“ bereits vertraglich verpflichtet worden. Weiterhin redet man ständig auch über „sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse oder gar Anstellungen“ und blendet die eigentlichen Versicherungsleistungen gleich in Klammern wieder aus.

Irgendwie müssen sie ja auch die Träger der sich daran mitlabenden Armutsindustrie ins Bett bekommen, dass wäre mit einer anständigen Arbeitsvermittlung der BA nicht möglich und würde sich zudem mit dem bröckelnden Arbeitsrecht beißen. Daher wird, je nach „Drohschreiben“ – in den Begriffen der „Tätigkeit“ um sich geworfen, dass sich die Balken biegen und schlussendlich alles so passt, damit kein Richter auf die Idee kommen kann, das BverfG erneut nach Artikel 100 aufzurufen. Klappte ja seit 2010 bereits wunderbar. Merkt ja auch keiner, wie sehr die Betroffenen verarscht werden … sollen schließlich schindern und nicht darüber nachdenken.

Schritt 4 … die Versklavung und Zurschaustellung

Die „Versklavung“ geschieht … und auf Grund der vorangegangenen 3 Phasen recht problemlos. Wer sich die nach § 31 SGB II erpressten Verträge (zum Teil auch per VA möglich) anschaut, wird schnell feststellen, dass nicht nur der Vorarbeiter, Arbeitgeber, sondern auch das Jobcenter, sowie auch der Bildungsträger über den „Hartz IV Sklaven“ frei verfügen kann. Dazu ist nur proforma noch der eigentliche „Sklavenvertrag“ zu unterzeichnen. Der Glaube es nicht zu tun, oder aber darüber nochmals verhandeln zu wollen, ist nicht vorgesehen. Es bestanden schon vor der Unterzeichnung keine Rechte (§ 31 SGB II) mehr und unter dem Mantel des § 16i SGB II Absatz 6 – Abberufung … können all die vielen „Herrchen“ sich den „Sklaven“ für völlig artfremde Dinge sogar gegenseitig austauschen und auch an weitere „Herrchen“ vermieten.

Und genau da ist der „GROKO-Ursprungsgedanke“ zu erkennen. Die Jobcenter parken ihre „Langzeit-Sklaven“ – entweder bei einem öffentlichen Träger oder einem „Gutmenschunternehmen“, welches sich auch nicht weiter um die Belange der „Sklaven“ kümmern braucht. Die „Armutsindustrie“ in Gestalt von „Maßnahmeträgern“ berufen die „Sklaven“ dann ab und könnten diese in dritte Firmen unterm Deckmantel des „betrieblichen Praktikums“ stecken. Das Gesetz – speziell § 16i Absatz 6 macht diese „Schweinerei“ möglich.

Bezahlt wird das ganze vom Steuerzahler und schafft nebenbei auch den erhofften Hass gegen „Hartz IV Betroffene“ von „Nochangestellten“, die immer noch nicht erkannt haben, dass sie in Austausch gebracht werden sollen. Die jubeln weiterhin dem § 31 SGB II – der Sanktionsmöglichkeit hinterher. Foren und Talkshows, Twitter und Facebook … das Geseire ist überall zu lesen, ohne dass diese „Spatzen“ mal das Hirn mit einschalten, um das System dahinter zu verstehen. Die wählen dann auch sowas wie SPD, CDU, CSU, FDP … Grüne und fordern diese auf, noch mehr gegen sich selbst – ins Gesetz schreiben zu lassen.

Für den „Sklaven im netten Praktikum“ selbst ändert sich nur der „Peitschenträger“, denn die bestehenden Verträge bleiben auch in diesem Falle aufrecht erhalten. Besonders schmackhaft wird es, wenn das Jobcenter einen „Halter“ gefunden hat, der einen kurz vor „Sittenwidrigkeit mit sich selbst abgeschlossenen Tarifvertrag“ vorzuweisen hat. Der Mindestlohn ist damit dann auch zur Geschichte geworden. Der Sklave hat auch kein Recht mehr sich dem entgegenzustellen, denn wie im Schritt 2 erklärt, hat dieser keine Rechte mehr und wird – beim kleinsten Zucken – mit Hilfe des § 31 SGB II – in den sicheren Tod sanktioniert. Sterben wird er diesmal nicht im, sondern vorm Zug. Und weil dieser keine Rechte mehr hat, wird er zudem noch als Trophäe bei einem der zuständigen „Halter“ prangernd öffentlich zur Schau gestellt. Win-Win-Win-Win-Win-Win-Win … ups, – nu isser tot. (Sämtliche Unterlagen zum o.g. Verfahren liegen dem Sozialticker schriftlich vor)

Was zählt da noch die Würde eines Menschen, der keiner mehr ist.

Früher hatten „Sklaven“ nur ein „Herrchen und einen Aufseher“ – in der heilscheelischen Neuzeit – gesetzlich entsprechend nackt gemacht und unter einer jubelnden GROKO, teilen sich nun gleich 4 „Herrchen“ einen „Hartz IV Sklaven“, ohne sich gegenseitig um dessen grundgesetzliche Belange kümmern zu müssen. So sieht deutsche Geschichte aus und das Bundesverfassungsgericht schaut tatenlos weiterhin nur zu. Iss halt so … da muss er durch … der „Hartz IV Sklave“. Und in der Zwischenzeit klatschen die Befürworter  weiterhin Applaus, mit dem 1. Klasse-Logen-Blick-Ticket in die Hartz IV Arena.

„Spring Sklave … spring – von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz, damit du beschäftigt bist … SPRING !!!“

… und selbst sitzt der „Sanktionsbefürworteter“ nur 15 Monate vom Sklaventum entfernt weit weg -3 Monate Kündigungsfrist und 12 Monate ALG I – dann ist auch er dabei. Wir als Sozialticker hoffen, dass dieses Prozedere nicht nur unter den Betroffenen ihre breite Runde machen wird, sondern auch ignorante Politiker, welche mit ihrem Namen für diese Unmenschlichkeit stimmten und vor allem das Bundesverfassungsgericht entsprechend wachgerüttelt wird, dem sozial-rassistischen und rechtswidrigen Treiben endlich Einhalt zu gebieten und nicht einen „Sklavenaufstand“ provozieren.

Frage: „Warum fragt man die Betroffenen nicht einfach, ob sie gerne bei diesem oder jenen Job gern mitmachen möchten und bietet ihnen xy € an, um es vielleicht schmackhaft zu gestalten? Warum muss es immer staatlicher Zwang sein? Wir sind immer noch der Meinung, wenn jemand von einer Sache mit begeistert ist und es nicht machen muss, sondern es gerne möchte, dann könnte Deutschland viel weiter sein und deren Mitmenschen hätten nicht nur Spaß an der Arbeit, sondern auch am Leben.

Update 2020: Ein Jahr Sklavenmarkt

Wir als Sozialticker möchten anmahnen … erkennt die Grundrechte an !!!

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