Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ehemals GEZ, erhält für den Einzug des Rundfunkbeitrages regelmäßig Daten der Einwohnermeldeämter. Auf dieser Grundlage schreibt er vom 10. Januar bis voraussichtlich Ende Juni 2023 diejenigen Personen an, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können.
Wer ein solches Schreiben erhält, dem rät die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) dringend, zu reagieren. Für individuelle Nachfragen besteht die Möglichkeit einer persönlichen Beratung.
Volljährige Personen, die der Beitragsservice keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zuordnen kann, erhalten ab Januar 2023 Post.
Der Beitragsservice klärt damit eine eventuelle Anmeldepflicht zum Rundfunkbeitrag ab. Auch wenn für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag durch einen Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin bezahlt wird, sollte das Schreiben in jedem Fall unbedingt beantwortet werden, so Silke Vollbrecht von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Denn bleibt eine Rückmeldung der angeschriebenen Person aus und ignoriert diese auch das folgende Erinnerungsschreiben, erfolgt automatisch eine Anmeldung durch den Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag.
Bleibt dann auch die Zahlung des daraufhin erhobenen Beitrages aus, löst dies Mahnungen aus und kann letztendlich sogar ein Vollstreckungsersuchen sogar eine Vollstreckung nach sich ziehen.
„Prinzipiell gilt immer der Grundsatz: Eine Wohnung – ein Beitrag. Teilt also die angeschriebene Person unter Angabe der entsprechenden Beitragsnummer mit, dass bereits eine andere im Haushalt lebende Person den Rundfunkbeitrag entrichtet, löscht der Beitragsservice alle Daten zur Person und es erfolgt auch keine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag“, so Vollbrecht.
Wer sich zu Fragen des Rundfunkbeitrages, wie zum Beispiel zur An- oder Ummeldepflicht, zu den Befreiungsmöglichkeiten oder wegen unklarer Beitragsforderungen individuell beraten lassen möchte, dem bietet die Verbraucherzentrale vor Ort in den Beratungszentren und Beratungsstellen oder telefonisch per Rückruf Beratung an.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.