Aufnäher an Polizeiuniformen

27. August 2019

Das Tragen privater Aufnäher und Anstecker auf Uniformen oder sonstiger Dienstkleidung ist beim Bundeskriminalamt nach Angaben der Bundesregierung nicht zulässig.

Auch bei der Bundespolizei ist das Tragen von privaten Aufnähern oder Ansteckern nicht gestattet, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/12469) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12032) weiter hervorgeht.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB


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