Leidet ein Prüfling unter einer Dauererkrankung, die seine Prüfungs- und Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend einschränkt, kann er nicht von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines Studierenden ab.
Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung
1. Juli 2019 26. Juni 2019