Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren hinweisen

20. Juli 2019

Nach einem nunmehr veröffentlichten Urteil der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln erlischt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Diese Initiativlast des Arbeitgebers bezieht sich nicht nur auf das laufende Kalenderjahr, sondern auch auf den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren.

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Armutskonferenz geht gegen Richtwerte bei Heizkosten vor

20. Juli 2019

Was wir derzeit erleben, gefährdet das Recht armer Menschen auf eine menschenwürdige Wohnung, so Wolfgang Edlinger, Vorsitzender der Saarländischen Armutskonferenz (SAK). Die eingeführten „Richtwerte“ der Heizkosten bei Hartz-IV-Beziehenden sei der bislang letzte Schritt in einer Reihe von Maßnahmen, die das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung in Frage stellen, so die Armutskonferenz.

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