Dieses hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 09.05.2019 bestätigt (Az. L 5 KR 658/18). Die Klägerin erzog sechs Kinder. In der Zeit von 1990 bis 2000 war sie aufgrund ihrer Berufstätigkeit bei der beklagten Krankenkasse gesetzlich versichert.
Krankenversicherung der Rentner für Beamtengattin
30. Juli 2019 28. Juli 2019