Ein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Xanthelasmenentfernung besteht nicht, wenn objektiv keine Entstellung vorliegt. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück in einem Urteil vom 28.05.2019 (Aktenzeichen S 42 KR 489/17) entschieden.
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Xanthelasmenentfernung bei mangelnder Entstellung
2. Juli 2019 26. Juni 2019