Die Bundesregierung will mit einem erleichterten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen und durch eine bessere Absicherung sozialer Dienstleister die Folgen der Coronavirus-Krise abmildern. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/18107) der Bundesregierung vor, der am heute im Schnellverfahren vom Bundestag beschlossen und bereits am 29. März in Kraft treten soll.
Sozialer Schutz in der Corona-Krise
25. März 2020 25. März 2020