Sozialer Schutz in der Corona-Krise

25. März 2020

Die Bundesregierung will mit einem erleichterten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen und durch eine bessere Absicherung sozialer Dienstleister die Folgen der Coronavirus-Krise abmildern. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/18107) der Bundesregierung vor, der am heute im Schnellverfahren vom Bundestag beschlossen und bereits am 29. März in Kraft treten soll.

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