Dialysepflicht begründet nicht zwingend die Notwendigkeit stationärer Behandlung

3. März 2020

Dies entschied die 5. Kammer auf die Klage eines Krankenhauses, in dem ein 72-jähriger dialysepflichtiger Versicherter stationär für 3 Tage behandelt wurde. Die Aufnahme erfolgte zur operativen Entfernung eines Kirschnerdrahtes, der bei einer vorangegangenen Oberarmfraktur eingebracht worden war und sich gelockert hatte.

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