Dies entschied die 5. Kammer auf die Klage eines Krankenhauses, in dem ein 72-jähriger dialysepflichtiger Versicherter stationär für 3 Tage behandelt wurde. Die Aufnahme erfolgte zur operativen Entfernung eines Kirschnerdrahtes, der bei einer vorangegangenen Oberarmfraktur eingebracht worden war und sich gelockert hatte.
Dialysepflicht begründet nicht zwingend die Notwendigkeit stationärer Behandlung
4. März 2020 3. März 2020