Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn sich der Unfall in einem zur Privatsphäre des Internatsschülers gehörigen Zimmer ereignet. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück in einem Urteil vom 07.11.2019 (Aktenzeichen S 19 U 16/19) entschieden.
Kein Unfallversicherungsschutz im eigenen Zimmer im Internat
2. März 2020 2. März 2020