Es wird immer schlimmer. Nachdem mit dem Geschäfts- und Verteilungsplan (GVP) zum 1. Mai 2019 dem 15. LSG-Senat die Zuständigkeit für Entschädigungsklagen genommen und dem 13. LSG-Senat – neben dem 10. LSG-Senat, welcher die Kontraposition zum 15. LSG-Senat vertritt – zugeschlagen worden war und nachdem die bundesweit einmalige absurde Rechtsprechung des 15. LSG-Senats [1] vom Bundessozialgericht (BSG) aufgehoben und zurück verwiesen worden war [2] und der neu zuständige 13. LSG-Senat der für „Hartz IV“-Empfängerinnen und -empfänger positiven Rechtsprechung des 10. LSG-Senats folgt [3], führt nun der 11. LSG-Senat die menschenverachtende Rechtsprechung des 15. LSG-Senats gegenüber „Hartz IV“-Empfängerinnen und -empfängern fort.
Entschädigungsrecht oder eine zunehmend durchgeknallte Rechtsprechung
16. März 2020 16. März 2020