Aufhebung einer Minderjährigenehe verletzt Recht auf Freizügigkeit

18. März 2020

Frankfurt/Berlin (DAV). Hat eine Minderjährige im EU-Ausland rechtmäßig die Ehe geschlossen, kann diese in Deutschland nicht ohne weiteres aufgehoben werden. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 4. September 2019 (AZ: 5 UF 97/19).

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