Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall

9. März 2020

Eine 27-jährige Wuppertalerin war mit ihrer Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls mit einem E-Zigaretten-Akku erfolglos. Zu der beruflichen Tätigkeit der Klägerin gehörte die Müllentsorgung auf dem Betriebsgelände ihres Arbeitgebers. Sie nutzte ein E-Zigaretten-Gerät und führte einen Ersatzakku in ihrer Hosentasche mit.

Weiterlesen