Anspruch auf paarige Brustrekonstruktion

11. März 2020

Eine 76-jährige Mönchengladbacherin war vor dem Sozialgericht Düsseldorf mit ihrer Klage auf einen Brustimplantatwechsel für beide Brüste gegen ihre Krankenkasse erfolgreich. Die Klägerin erkrankte 2007 an einem Mammakarzinom an der rechten Brust. Nach einem chirurgischen Eingriff wurde die rechte Brust rekonstruiert und die linke Brust entsprechend angepasst.

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