Autofahrer müssen bei Dunkelheit und erkennbarem Gegenverkehr auf schmalen Straßen auf halbe Sicht fahren

6. März 2020

Im September 2017 ereignete sich im Landkreis Rotenburg (Wümme) bei Dunkelheit auf einer 4,95 m breiten Gemeindestraße ohne Fahrbahnmarkierungen ein Verkehrsunfall zwischen einem etwa 75 bis 85 km/h (bei erlaubten 80 km/h) fahrenden PKW und einem ordnungsgemäß beleuchteten, überbreiten landwirtschaftlichen Gespann (Schlepper und Anhänger) mit einer Breite von 2,95 m, das etwa 25 bis 35 km/h fuhr. Es entstand erheblicher Sach- und Personenschaden.

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