Im September 2017 ereignete sich im Landkreis Rotenburg (Wümme) bei Dunkelheit auf einer 4,95 m breiten Gemeindestraße ohne Fahrbahnmarkierungen ein Verkehrsunfall zwischen einem etwa 75 bis 85 km/h (bei erlaubten 80 km/h) fahrenden PKW und einem ordnungsgemäß beleuchteten, überbreiten landwirtschaftlichen Gespann (Schlepper und Anhänger) mit einer Breite von 2,95 m, das etwa 25 bis 35 km/h fuhr. Es entstand erheblicher Sach- und Personenschaden.
Autofahrer müssen bei Dunkelheit und erkennbarem Gegenverkehr auf schmalen Straßen auf halbe Sicht fahren
8. März 2020 6. März 2020