München/Berlin (DAV). Trotz Haftungsfreistellung mit Selbstbeteiligung haften Nutzer von Mietwagen unter Umständen bei einem Unfall mit. Voraussetzung ist ein Mitverschulden, an dem sich dann der Anteil der Haftung bemisst. Hat der Fahrer sich leicht grob fahrlässig verhalten, haftet er zu 25 Prozent mit.
Mithaftung des Nutzers eines Mietwagens
24. März 2020 20. März 2020