Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 23.01.2020 entschieden (Az. L 19 AS 1492/18). Der Kläger befand sich seit Ende 2015 im Maßregelvollzug. Mitte 2017 erhielt er die höchste Lockerungsstufe des achtstufigen Lockerungskonzepts, die u.a. die Möglichkeit einer Langzeitbeurlaubung in eine eigene Wohnung vorsah.
SGB II-Anspruch bei Beurlaubung im Maßregelvollzug
20. März 2020 18. März 2020