Dies entschied die 11. Kammer, nachdem die Klägerin zuvor die Übernahme der Kosten durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe ohne Erfolg begehrt hatte. Dieser lehnte einen entsprechenden Antrag der Mutter von zwei Kindern ab, da sie nicht auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sei.
Querschnittsgelähmte Klägerin hat Anspruch auf die Übernahme der Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug
7. März 2020 6. März 2020