Arbeitslosengeld für Filmschaffende

25. März 2020

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 20.02.2020 entschieden (Az. L 9 AL 6/18). Die Klägerin arbeitet als Kostümbild-Assistentin und Garderobiere für Filmgesellschaften. In den letzten zwei Jahren vor Antragstellung 2014 war sie an insgesamt 190 Kalendertagen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

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