Keiner darf sein Zuhause verlieren

25. März 2020

Ein Nothilfeprogramm für Mieterinnen und Mieter ist dringend notwendig. Ich freue mich, dass die Regierung einige unserer Forderungen aufgenommen hat. Doch leider greift der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu kurz.

‚Bleib zuhause‘ muss jetzt auch bedeuten: Keiner darf in der Coronakrise sein Zuhause verlieren, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Mieterschutz im aktuellen Corona-Gesetzespaket.

Lay weiter:

„Ein Kündigungsverbot aufgrund von Mietschulden und der Aufschub für Hypothekenschulden geht in die richtige Richtung. Zu kritisieren ist allerdings, dass der Kündigungsschutz von im Referentenentwurf vorgesehenen sechs Monaten auf nur noch drei Monate verkürzt wurde und dass nicht krisenbedingte Kündigungen etwa wegen Eigenbedarfs weiter zulässig sind. Es braucht ein Verbot aller Kündigungen. Niemand darf in der Krise seine Wohnung verlieren.

Eine Mietstundung ist besser als nichts, aber eine Nachzahlung der Mieten wird für viele extrem belastete Mieterinnen und Mieter nicht möglich sein. Wer bereits heute die Hälfte eines geringen Einkommens für die Miete ausgeben muss, kann aufgelaufene Mietschulden auch in den nächsten zwei Jahren nicht zurückzahlen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten werden ein Erlass von Mietschulden oder Mietsenkungen nötig. Mieterhöhungen müssen ausgesetzt werden. Das Mindeste wäre, einen Fonds aufzusetzen wie es der Mieterbund und der Verband der Wohnungswirtschaft gemeinsam fordern. Die Krisenkosten dürfen nicht allein auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden. Zudem müssen Zwangsräumungen, Strom- Wasser- und Telefonsperrungen verboten werden.“

„Die Maßnahmen der Bundesregierung zum Mieterschutz sind ein erster Schritt, reichen aber bei Weitem nicht aus. Kündigungen müssen in der Coronakrise komplett ausgeschlossen werden. Niemand darf in der Krise seine Wohnung verlieren“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Mieterschutz im Corona-Gesetzespaket.

Lay weiter:

„Kündigungen wegen Eigenbedarfes und auch Zwangsräumungen bleiben weiterhin möglich. Das ist enttäuschend. Es ist niemandem zuzumuten, in den nächsten Monaten auf Wohnungssuche zu gehen. Kein Mensch darf in der Krise seine Wohnung verlieren.

Schade auch, dass offenbar auf Druck der Union der Zeitraum für einen Zahlungsaufschub von ursprünglich sechs auf drei Monate reduziert wurde. Diese Frist ist zu kurz.

Die Lasten dieser Krise dürfen nicht einseitig Mieterinnen und Mietern aufgebürdet werden. Wir empfehlen, im Normalfall die hälftige Teilung zwischen Mietern und Vermietern und einen Fonds, der besonders betroffenen Vermietern und Mietern hilft. Mieter dürfen Unternehmen bei der Krisenbewältigung nicht schlechter gestellt werden.

DIE LINKE bringt heute mehrere Änderungsanträge ein, in denen wir fordern, das Gesetz nachzubessern: keine Zwangsräumungen, keine Mieterhöhungen und keine Kündigungen für mindestens sechs Monate sowie Hälfte-Hälfte-Übernahme der in diesem Zeitraum infolge der COVID-19-Pandemie auflaufenden Mietschulden zwischen Mietenden und Vermietenden.“

Quelle: Fraktion DIE LINKE

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