Bußgeld für Nutzung einer Navi-Fernbedienung am Steuer

2. März 2020

Die Nutzung einer Fernbedienung zum Zwecke der Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluss vom 05.02.2020 entschieden und den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 27.02.2019 als unbegründet verworfen.

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