Werden fachliche Äußerungen einer Person unter Nennung ihres Namens in einer Werbeanzeige zutreffend wiedergegeben, kann dies im Einzelfall zulässig sein, auch wenn die Person hiervon keine Kenntnis hat oder dem zugestimmt hat. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 28.10.2021 – 15 U 230/20 – entschieden.
Monat: November 2021
Fuck you – kein Kündigungsgrund sondern Unmutsäußerung
Köpenick/Berlin (DAV). Aus vielen Gründen kann es zwischen Mieter und Vermieter zu Unstimmigkeiten kommen. Sofern der Vermieter selbst nicht vor Ort wohnt und einen Verwalter mit der Vermietung seiner Immobilie beauftragt hat, ist es oft dieser Verwalter, der den Unmut des Mieters abbekommt.
Schwemme betrügerischer Inkassoschreiben
Derzeit wenden sich Verbraucher:innen aus ganz Deutschland an die Verbraucherzentrale Brandenburg, die Post von dem vermeintlichen Inkassounternehmen „PRO COLLECT AG“ aus Köln erhalten haben. Neu an der Masche ist: Betroffene werden aufgefordert, ein angebliches Abo zu kündigen und eine Einzugsermächtigung zu unterzeichnen.
Gebrauchen eines gefälschten Impfausweises im privaten Bereich nicht strafbar
Osnabrück/Berlin (DAV). Das Vorlegen eines gefälschten Impfausweises gegenüber einer (privaten) Apotheke ist derzeit nicht strafbar. Deshalb kann dieser auch nicht beschlagnahmt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 26. Oktober 2021 (AZ: 3 Qs 38/21), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.
BSG zur Kostenübernahme eines Schul-Tablet/PC
Entgegen meiner sonstigen Gewohnheit der Auseinandersetzung mit Entscheidungen des Bundessozialgerichtes (BSG) möchte ich diesmal die für die Betroffenen zynische Rechtsprechung des 4. BSG-Senats als Gegensatzpaar mit der für die Betroffenen positiven Schulbuch-Rechtsprechung des 14. BSG-Senats behandeln, welche Letztere mittlerweile seine einfachgesetzliche Umsetzung in § 21 Absatz 6a SGB II gefunden hat.
Mithaftung bei unzureichend gesicherter Ladung
Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer auf der Straße ein Wendemanöver durchführt, darf andere nicht gefährden. Muss ein Lkw scharf abbremsen und verrutscht dabei die Ladung, muss der Wendende Schadensersatz zahlen. Wenn die verrutschte Ladung den Laderaum nur deshalb beschädigte, weil sie nicht ausreichend gesichert war konnte, reduziert sich der Schadensersatz auf ein Drittel.