Düsseldorf/Berlin (DAV). Mixt ein DJ Musiktitel zusammen und unterlegt sie mit Beats, ist er künstlerisch tätig. Er übt dann kein Gewerbe aus. Als Künstler erzielt er somit Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und muss damit keine Gewerbesteuer zahlen.
DJ kann ein Künstler sein
20. November 2021 18. November 2021