Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer auf der Straße ein Wendemanöver durchführt, darf andere nicht gefährden. Muss ein Lkw scharf abbremsen und verrutscht dabei die Ladung, muss der Wendende Schadensersatz zahlen. Wenn die verrutschte Ladung den Laderaum nur deshalb beschädigte, weil sie nicht ausreichend gesichert war konnte, reduziert sich der Schadensersatz auf ein Drittel.
Mithaftung bei unzureichend gesicherter Ladung
1. November 2021 26. Oktober 2021